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Mit Herz und Verstand
zu Ihrem Erfolg!

Wir sind ein hochmotiviertes Team und sind gerne für Sie da. Unser Leistungsangebot ist breit gefächert und mit unserem Know-how beraten wir Sie in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. 

Je nach Wunsch und Anliegen finden wir gemeinsam die beste Lösung!

Lernen Sie unser Team kennen!
Das sind wir Vertrauensvoll und Kompetent

Leistungsangebot Wir unterstützen Sie gerne

Wir verstehen Steuerberatung umfassend und bieten individuelle Lösungen für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen.

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Gründungsberatung

Sie haben eine grandiose Geschäftsidee und möchten diese in die Tat umsetzen? Kommen Sie zu uns, wir beraten Sie in Sachen Gründung und begleiten Sie von Anfang bis Ende.

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Steuerberatung

Steuern sind nicht Ihre Stärke und Sie möchten endlich klare Sicht in Ihren steuerlichen Angelegenheiten haben? Wir bieten Ihnen eine umfassende und persönliche Steuerberatung.

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Personalverrechnung

Sie haben keinen Überblick mehr in Ihrem Zahlen-Wirrwarr? Wir können Abhilfe schaffen und übernehmen gerne die Personalverrechnung für Sie.

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Buchhaltung

Sie möchten mehr Zeit für essenzielle Dinge im Unternehmensalltag haben? Überlassen Sie uns Ihre Buchhaltung.

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Unternehmensberatung

Wir bieten umfassende Unternehmensberatung und sorgen für rasche Identifikation, klare Definition und detaillierte Analyse von Problembereichen.

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Jahresabschluss

Was ist beim Jahresabschluss zu beachten? Wir beraten Sie gerne zu handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.

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Hallo Zukunft Digitale Helfer

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Zur aktuellen Ausgabe

Mit unseren aktuellen Onlinenews immer auf dem Laufenden sein. Egal ob Steuern, Recht, Geld oder Finanzen - mit uns bleiben Sie up-to-date.

Kann ein Vertrag als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten?

Aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien ergänzt das Thema Rechnung.

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Was gilt für Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen?

Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.

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Was hat sich in der Einkommensteuer bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen geändert?

Anhebung der Obergrenze für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages und Anpassung der Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen.

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Welche Änderung gilt ab 2024 bei der Lohnsteuerbefreiung bezüglich Betriebskindergärten?

Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.

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April 2024

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